Mitglied werden

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren!

Der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie ist ein Zusammenschluss von Berufspraktiker_innen, die durch ihre Mitgliedschaft die Qualität ihrer professionellen Tätigkeit dokumentieren. Gemeinsam gestalten wir eine starke berufspolitische Lobby für Kunsttherapeut_innen! Schließen Sie sich dem kollegialen Austausch an!

Was wir bieten:
  • die Möglichkeit, berufspolitisch mitzugestalten: den Beruf, die Praxis, die Forschung
  • Vertretung Ihrer Interessen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsfürsorge
  • regelmäßige berufspolitische Informationen und Stellenausschreibungen per E-Mail
  • regelmäßig Mitgliederrundbrief und Fachzeitschrift Kunst & Therapie
  • kompetente Ansprechpartner zu vielen Themen und Fragen aus der Berufspraxis
  • telefonische Beratungshotline für Ihre Fragen rund um die Selbständigkeit
  • Ermäßigung beim Besuch von Fortbildungen unseres Kooperationspartners "Bildungswerk Anschluss e. V."
  • Möglichkeiten zum kollegialen Austausch und zur Vernetzung in Fachgruppen, im Studierendenrat und bei Fachtagungen
  • eine Online-Therapeutinnenliste, in die Sie Ihr kunsttherapeutisches Angebot eintragen können

    Eine Mitgliedschaft im DFKGT ist verbunden mit der Anerkennung der Verbandssatzung und der Einhaltung der verbandlichen Ethikrichtlinien. Ein Mitgliedsjahr entspricht einem Kalenderjahr. Stichtag ist immer der 1.1. eines jeden Jahres. 

 

Folgende Arten der Mitgliedschaft im DFKGT sind möglich:

  •  Ordentliche Mitgliedschaft

Die individuelle Mitgliedschaft im DFKGT setzt seit dem 1.1.2026 die Erfüllung der geltenden Qualifizierungsrichtlinien voraus.
Gemäß § 4.1.2 der Verbandssatzung kann ordentliches Mitglied des Vereins jede natürliche Person werden, die eine den geltenden Standards und Richtlinien des DFKGT entsprechende Aus- oder Weiterbildung in Kunsttherapie erfolgreich mit entsprechendem Zertifikat abgeschlossen hat.
Das trifft für Absolvent*innen der letzten fünf Jahre dieser Studiengänge/Weiterbildungen zu.

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Satzung
Beitragsordnung

Ein gesonderter Nachweis für die Erfüllung der Qualifizierungsrichtlinien ist erforderlich, wenn die Ausbildung an einem Studiengang oder einer Weiterbildung absolviert wurde, die bislang nicht vom DFKGT anerkannt ist.
Oder wenn der Abschluss an einem anerkannten Studiengang bzw. einer anerkannten Weiterbildung mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Die erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen. 

zum Download:

Aufnahmeantrag gem. Qualifizierungsrichtlinie
Satzung
Beitragsordnung

Der Jahresbeitrag für eine Ordentliche Mitgliedschaft beläuft sich auf 180,-€

 

  • Vorläufige Mitgliedschaft

Jede_r zukünftige Kunsttherapeut_in, der_die sich in kunsttherapeutischer Aus- oder Weiterbildung befindet, kann vorläufiges Mitglied im DFKGT werden.
Die entsprechende Aus- oder Weiterbildung muss Mitglied im DFKGT sein.

Der Jahresbeitrag für eine Vorläufige Mitgliedschaft beläuft sich auf 80,-€

  • Freiflug!

Eine kostenfreie vorläufige Mitgliedschaft für ein Jahr ist für Studierende und Teilnehmer_innen aller Studiengänge und Weiterbildungen, die dem DFKGT angeschlossen sind, möglich.
Ab dem zweiten Jahr einer vorläufigen Mitgliedschaft fällt ein ermäßigter Beitrag von 80,- € an.
Stichtag ist immer der 1.1. eines jeden Jahres.

Für eine vorläufige Mitgliedschaft senden Sie bitte einen akuellen Nachweis über Ihre laufende kunsttherapeutische Ausbildung (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) an mitfliegen@dfkgt.de und teilen Sie uns zudem Ihre Postadresse mit.
Oder senden Sie uns ein ausgefülltes Antragsformular.

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  • Institutionelle Mitgliedschaft

Institutionelles Mitglied im DFKGT können juristische Personen werden, die als Aus- oder Weiterbildungsinstitute kunsttherapeutische Aus- oder Weiterbildungen anbieten, sofern diese den jeweils geltenden Ausbildungsstandards und Richtlinien des DFKGT entsprechen.
Der Aufnahmeantrag ist jeweils bis zum 30. April schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser leitet das einjährige institutionelle Aufnahmeverfahren gemäß den aktuellen Richtlinien ein und informiert das Institut nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis des Verfahrens.
Institutionelle Mitglieder sind beitragspflichtig.